104 Fragen zur Schwangerschaft – die Sie schon immer stellen wollten Praxis Dr. med. Anna Margareta Wagner – FMH Gynäkologie und Geburtshilfe Spalenvorstadt 3, 4051 Basel · +41 61 666 62 10 Fachlich geprüft am 18. Juli 2026 Diese Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine persönliche Untersuchung. ──────────────────────────────────────── 1. SCHWANGERSCHAFTSBEGINN UND KONTROLLEN 01. Wann sollte ich nach einem positiven Schwangerschaftstest zur ersten Kontrolle kommen? Idealerweise um die 6. Schwangerschaftswoche. Dann lässt sich die Schwangerschaft in der Gebärmutter darstellen; je nach genauem Zeitpunkt kann auch die Herzaktion bereits sichtbar sein. Bei Schmerzen oder Blutungen sollte die Abklärung früher erfolgen. 02. Wie wird der voraussichtliche Geburtstermin berechnet? Ausgehend vom ersten Tag der letzten Menstruation und der Zykluslänge. In der frühen Schwangerschaft kann der Termin anhand der Scheitel-Steiss-Länge überprüft und bei relevanter Abweichung angepasst werden. Nach Kinderwunschbehandlung werden Punktion oder Embryotransfer berücksichtigt. 03. Was passiert bei der ersten Schwangerschaftskontrolle? Besprochen werden Vorgeschichte, Medikamente, frühere Schwangerschaften und aktuelle Beschwerden. Je nach Zeitpunkt folgen Ultraschall, Blutdruckkontrolle sowie die Planung der empfohlenen Laboruntersuchungen und des weiteren Kontrollrhythmus. 04. Wie oft finden Schwangerschaftskontrollen statt? In einer normalen Schwangerschaft übernimmt die Schweizer Grundversicherung sieben Kontrolluntersuchungen. Die Termine werden über die Schwangerschaft verteilt; gegen Ende oder bei medizinischer Indikation können kürzere Intervalle notwendig sein. In der Praxis Dr. Wagner erfolgen die Kontrollen nach einem engmaschigeren Schema: mit 6, bei Bedarf 9 und 12 Wochen, danach alle vier Wochen. 05. Welche Ultraschalluntersuchungen gehören zur normalen Schwangerschaft? Vorgesehen sind zwei reguläre Ultraschalluntersuchungen: im ersten Trimester und zwischen der 20. und 23. Schwangerschaftswoche. Zusätzliche Untersuchungen werden bei medizinischer Indikation übernommen oder können als Wunschleistung vereinbart werden. 06. Was wird beim Ersttrimester-Ultraschall untersucht? Beurteilt werden unter anderem Entwicklung, Herzaktivität, Anzahl der Kinder, Plazentaverhältnisse, Nackentransparenz und frühe Anatomie. Ergänzend werden die Möglichkeiten des Ersttrimester-Tests und des NIPT besprochen. 07. Was ist der NIPT? Der nicht-invasive Pränataltest untersucht zellfreie DNA aus mütterlichem Blut und schätzt das Risiko bestimmter Chromosomenstörungen. Er ist ein Screeningtest und keine endgültige Diagnose. Ein auffälliges Ergebnis muss invasiv bestätigt werden. 08. Wann kann ein NIPT durchgeführt werden? In der Regel ab der 10. Schwangerschaftswoche. Der Test sollte mit einer qualifizierten Ultraschalluntersuchung und einer ärztlichen Beratung kombiniert werden, weil er strukturelle Fehlbildungen nicht ausschliesst. Von der Grundversicherung übernommen wird der NIPT erst ab der 12. Schwangerschaftswoche und nur, wenn der Ersttrimestertest ein erhöhtes Risiko (1:1000 oder höher) ergeben hat; andernfalls ist er eine Selbstzahlerleistung. 09. Was wird beim Organultraschall untersucht? Zwischen der 20. und 23. Woche werden Organe, Herz, Gehirn, Wirbelsäule, Extremitäten, Wachstum, Plazenta und Fruchtwasser systematisch beurteilt. Nicht jede Erkrankung oder Fehlbildung kann im Ultraschall erkannt werden. 10. Wann erfahre ich das Geschlecht des Kindes? Im Ultraschall häufig ab dem zweiten Trimester, sofern Lage und Sichtbedingungen günstig sind. Ein NIPT kann ebenfalls Hinweise auf das chromosomale Geschlecht geben, sollte aber nicht allein zu diesem Zweck durchgeführt werden. 11. Was bedeutet eine Vorderwandplazenta? Die Plazenta liegt an der Vorderwand der Gebärmutter. Das ist meist eine normale Variante. Kindsbewegungen können dadurch anfangs weniger deutlich spürbar sein; entscheidend sind Lage zum Muttermund und die übrigen Befunde. 12. Wann sollte ich die Geburtsklinik wählen? Die Klinikwahl kann im zweiten Trimester besprochen werden. Bei Risikoschwangerschaft, Mehrlingen oder relevanten Vorerkrankungen sollte früh geklärt werden, welche Klinik die notwendige Betreuung von Mutter und Kind anbietet. Die Klinikwahl ist zudem ein festes Thema in unserer Hebammensprechstunde. ──────────────────────────────────────── 2. ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTEL 01. Muss ich in der Schwangerschaft für zwei essen? Nein. Der Energiebedarf steigt deutlich weniger als oft angenommen. Entscheidend sind eine ausgewogene Ernährung, gute Nährstoffqualität und eine an das Ausgangsgewicht angepasste Gewichtszunahme. 02. Darf ich während der Schwangerschaft abnehmen oder fasten? Eine gezielte Reduktionsdiät oder längeres Fasten ist normalerweise nicht empfohlen. Bei starkem Übergewicht kann eine individuelle Ernährungsberatung sinnvoll sein; Ziel ist eine angemessene Gewichtsentwicklung ohne Mangelversorgung. 03. Wie viel Gewicht sollte ich zunehmen? Das hängt vor allem vom Body-Mass-Index vor der Schwangerschaft ab. Statt eines einheitlichen Zielwerts wird ein individueller Bereich festgelegt. Bei deutlicher Zu- oder Abnahme sollte die Ernährung und das kindliche Wachstum beurteilt werden. 04. Welche Vitamine brauche ich? Folsäure sollte bereits vor der Empfängnis und im ersten Trimester eingenommen werden. Je nach Ernährung und Befunden können Jod, Vitamin D, Eisen oder andere Supplemente sinnvoll sein. Mehr ist nicht automatisch besser. 05. Wie viel Folsäure wird empfohlen? Üblicherweise 400 Mikrogramm täglich ab Kinderwunsch bis mindestens zum Ende des ersten Trimesters. Bei bestimmten Vorerkrankungen oder Medikamenten kann eine höhere Dosis erforderlich sein; diese wird ärztlich festgelegt. 06. Darf ich Kaffee trinken? Ja, in begrenzter Menge. Die gesamte tägliche Koffeinzufuhr aus Kaffee, Tee, Cola, Energydrinks und Schokolade sollte berücksichtigt werden. Energydrinks sind in der Schwangerschaft nicht empfohlen. 07. Darf ich Alkohol trinken? Nein. Es gibt keine Menge Alkohol, die in der Schwangerschaft als sicher gilt – das betrifft auch das gelegentliche Glas Wein oder Bier. Wer vor Kenntnis der Schwangerschaft Alkohol getrunken hat, muss nicht in Panik geraten, sollte das Thema aber bei der Kontrolle ansprechen. 08. Darf ich rauchen oder vapen? Rauchen erhöht das Risiko für Fehlgeburt, Frühgeburt und Wachstumsverzögerung; ein Rauchstopp lohnt sich in jeder Schwangerschaftswoche. E-Zigaretten sind keine sichere Alternative, und auch Cannabis ist in der Schwangerschaft nicht empfohlen. Eine begleitete Entwöhnung, gegebenenfalls mit Nikotinersatz, wird ärztlich unterstützt. 09. Darf ich Sushi essen? Vegetarisches oder vollständig gegartes Sushi ist möglich. Roher Fisch und rohe Meeresfrüchte erhöhen das Risiko für Infektionen und sollten vermieden werden. Auch Kühlkette und hygienische Zubereitung sind wichtig. 10. Welche Fische sollte ich meiden? Fisch liefert wertvolle Nährstoffe, stark quecksilberbelastete Raubfische sollten jedoch gemieden werden. Abwechslungsreicher Konsum gut gegarter, quecksilberarmer Fischarten ist sinnvoll. 11. Darf ich Thunfisch essen? Nur gelegentlich und nicht als tägliche Proteinquelle. Thunfisch kann vergleichsweise viel Quecksilber enthalten. Wechseln Sie mit anderen Fischarten ab und beachten Sie die aktuellen Schweizer Ernährungsempfehlungen. 12. Darf ich Weichkäse essen? Produkte aus pasteurisierter Milch sind grundsätzlich möglich, sofern sie frisch und hygienisch gelagert sind. Rohmilchprodukte, Käserinde und besonders listerienanfällige Produkte sollten gemäss den aktuellen Schweizer Empfehlungen gemieden werden. 13. Darf ich rohe Eier oder Schokoladenmousse essen? Rohe oder nicht vollständig erhitzte Eier können Salmonellen enthalten. Verwenden Sie pasteurisierte Eiprodukte oder wählen Sie Speisen mit vollständig gegarten Eiern. 14. Darf ich Salami, Rohschinken oder Aufschnitt essen? Rohes oder nur gereiftes Fleisch kann Toxoplasmen beziehungsweise andere Erreger enthalten. Kühl gelagerter Aufschnitt kann zusätzlich mit Listerien belastet sein. Sicherer sind frisch zubereitete und vollständig erhitzte Produkte. 15. Darf ich Fleisch medium essen? Fleisch sollte in der Schwangerschaft vollständig durchgegart sein. Das reduziert das Risiko für Toxoplasmose und andere lebensmittelbedingte Infektionen. 16. Darf ich Honig essen? Ja. Das Botulismusrisiko betrifft Säuglinge im ersten Lebensjahr, nicht Schwangere. Honig sollte dennoch wie andere zuckerreiche Lebensmittel massvoll konsumiert werden. 17. Darf ich scharf essen? Ja. Scharfes Essen schadet dem Kind nicht, kann aber Sodbrennen oder Magen-Darm-Beschwerden verstärken. 18. Was muss ich bei vegetarischer oder veganer Ernährung beachten? Eine vegetarische Ernährung lässt sich meist gut gestalten. Bei veganer Ernährung sind eine qualifizierte Ernährungsberatung und zuverlässige Supplementierung, insbesondere von Vitamin B12, unerlässlich. Eisen, Jod, Vitamin D, Calcium, Protein und Omega-3 sollten geprüft werden. ──────────────────────────────────────── 3. MEDIKAMENTE, IMPFUNGEN UND INFEKTIONEN 01. Darf ich Paracetamol einnehmen? Paracetamol kann bei klarer Indikation kurzfristig eingesetzt werden. Verwenden Sie die niedrigste wirksame Dosis und nehmen Sie Schmerzmittel nicht über längere Zeit ohne ärztliche Rücksprache ein. 02. Darf ich Ibuprofen oder andere NSAR einnehmen? Nicht ohne Rücksprache. Zeitpunkt, Dosis und Schwangerschaftswoche sind entscheidend; im späteren Schwangerschaftsverlauf können NSAR relevante kindliche Risiken verursachen. Lassen Sie sich eine geeignete Alternative empfehlen. 03. Ist Aspirin in der Schwangerschaft erlaubt? Nicht zur Selbstmedikation. Niedrig dosierte Acetylsalicylsäure wird bei bestimmten Risiken, etwa zur Präeklampsieprophylaxe, gezielt verordnet. Höhere schmerzlindernde Dosen sind anders zu beurteilen. 04. Darf ich Antibiotika einnehmen? Ja, wenn sie medizinisch notwendig und für die Schwangerschaft geeignet sind. Die Auswahl hängt von Infektion, Schwangerschaftswoche, Allergien und Resistenzlage ab. Ein verordnetes Antibiotikum nicht eigenständig absetzen. 05. Was gilt für meine Dauermedikation? Setzen Sie Medikamente nicht eigenständig ab. Eine unbehandelte Erkrankung kann gefährlicher sein als eine gut geprüfte Therapie. Idealerweise werden alle Medikamente bereits bei Kinderwunsch, spätestens nach positivem Test, überprüft. 06. Sind pflanzliche Mittel und Homöopathie automatisch sicher? Nein. Auch pflanzliche Präparate können wirksame oder problematische Inhaltsstoffe enthalten und sind oft unzureichend untersucht. Homöopathische Hochpotenzen enthalten meist keinen messbaren Wirkstoff, dürfen aber eine notwendige Behandlung nicht ersetzen. 07. Welche Impfungen werden in der Schwangerschaft empfohlen? In der Schweiz werden insbesondere die saisonale Grippeimpfung und die Pertussisimpfung in jeder Schwangerschaft geprüft beziehungsweise empfohlen. Weitere Impfungen richten sich nach Saison, Risiko, Reise und aktuellem Impfplan. Auch die Covid-19-Impfung wird Schwangeren gemäss aktuellem Schweizer Impfplan empfohlen. 08. Darf ich Lebendimpfstoffe erhalten? Lebendimpfstoffe wie Masern-Mumps-Röteln oder Varizellen werden während der Schwangerschaft normalerweise nicht verabreicht. Fehlende Impfungen sollten möglichst vor der Schwangerschaft oder nach der Geburt nachgeholt werden. 09. Was gilt für die RSV-Prophylaxe? Zum Schutz des Neugeborenen vor RSV stehen zwei gleichwertige Optionen zur Verfügung: die mütterliche RSV-Impfung zwischen der 32. und 36. Schwangerschaftswoche oder die Antikörpergabe an das Neugeborene nach der Geburt. Welche Option für Ihr Kind passt, hängt unter anderem von Saison und Geburtszeitpunkt ab und wird im dritten Trimester besprochen. 10. Was tun bei Fieber? Messen Sie die Temperatur, trinken Sie ausreichend und klären Sie die Ursache. Hohes oder anhaltendes Fieber, Atemnot, starke Schmerzen, Hautausschlag oder ein deutlich reduzierter Allgemeinzustand sollten zeitnah ärztlich beurteilt werden. 11. Was tun bei einer Blasenentzündung? Brennen, häufiger Harndrang oder Unterbauchschmerzen sollten mit einer Urinuntersuchung abgeklärt werden. Harnwegsinfektionen werden in der Schwangerschaft gezielt behandelt; bei Fieber oder Flankenschmerzen ist eine rasche Abklärung erforderlich. 12. Wo kann ich Medikamente in der Schwangerschaft prüfen lassen? Verlässliche Informationen bieten ärztliche Beratung, Fachinformationen und spezialisierte Datenbanken wie Embryotox. Allgemeine Internetforen oder der Beipackzettel allein führen häufig zu unnötiger Sorge. ──────────────────────────────────────── 4. BESCHWERDEN UND WARNZEICHEN 01. Ist Übelkeit in der Schwangerschaft normal? Ja, besonders im ersten Trimester. Kleine Mahlzeiten, ausreichendes Trinken und das Meiden persönlicher Auslöser helfen oft. Bei häufigem Erbrechen, Gewichtsverlust oder fehlender Flüssigkeitsaufnahme ist eine Behandlung notwendig. 02. Was hilft gegen Sodbrennen? Kleine Mahlzeiten, spätes Essen vermeiden und den Oberkörper nachts etwas erhöhen. Wenn das nicht genügt, stehen schwangerschaftsgeeignete Medikamente zur Verfügung. 03. Was hilft gegen Verstopfung? Ausreichend Flüssigkeit, ballaststoffreiche Ernährung und Bewegung sind die Basis. Falls nötig, können geeignete Quellmittel oder Abführmittel eingesetzt werden; die Auswahl sollte abgestimmt werden. 04. Ist häufiges Wasserlassen normal? Ja, besonders zu Beginn und gegen Ende der Schwangerschaft. Brennen, Schmerzen, Blut im Urin oder Fieber sprechen jedoch für eine mögliche Infektion und sollten abgeklärt werden. 05. Sind Unterleibskrämpfe normal? Leichtes Ziehen kann durch Wachstum und Dehnung entstehen. Starke, einseitige, rhythmische oder zunehmende Schmerzen sowie Schmerzen mit Blutung, Schwindel oder Fieber müssen ärztlich beurteilt werden. 06. Sind Blutungen in der Schwangerschaft normal? Blutungen kommen vor, gelten aber nicht einfach als normal. Stärke, Farbe, Schwangerschaftswoche und Begleitsymptome bestimmen die Dringlichkeit. Stärkere Blutung, Schmerzen oder Kreislaufprobleme erfordern eine sofortige Abklärung. 07. Was sind mögliche Zeichen einer Fehlgeburt? Blutung und zunehmende krampfartige Schmerzen können Hinweise sein, beweisen eine Fehlgeburt aber nicht. Eine Ultraschalluntersuchung und gegebenenfalls Verlaufskontrollen schaffen Klarheit. 08. Wann sind Kopfschmerzen ein Warnzeichen? Neu auftretende starke Kopfschmerzen, besonders mit Sehstörungen, Oberbauchschmerzen, hohem Blutdruck, ausgeprägten Schwellungen oder neurologischen Symptomen, müssen sofort abgeklärt werden. 09. Sind geschwollene Beine normal? Leichte beidseitige Schwellungen sind häufig. Eine plötzlich einseitig geschwollene, schmerzhafte oder gerötete Wade kann auf eine Thrombose hinweisen und muss rasch untersucht werden. 10. Wann werden Kindsbewegungen spürbar? In der ersten Schwangerschaft häufig zwischen der 18. und 22. Woche, bei weiteren Schwangerschaften manchmal früher. Plazentalage und individuelle Wahrnehmung beeinflussen den Zeitpunkt. 11. Was tun bei weniger Kindsbewegungen? Wenn Sie Ihr Kind deutlich weniger als üblich spüren, nehmen Sie noch am selben Tag Kontakt mit der Geburtsklinik oder der betreuenden Praxis auf. Warten Sie nicht bis zum nächsten Routinetermin. 12. Ist Müdigkeit normal? Ja, besonders im ersten und dritten Trimester. Ausgeprägte oder neue Müdigkeit kann aber auch bei Eisenmangel, Schilddrüsenstörung, Infektion oder Schlafproblemen auftreten. 13. Was tun bei Juckreiz? Lokaler Juckreiz ist oft harmlos. Ausgeprägter generalisierter Juckreiz, besonders an Handflächen und Fusssohlen und ohne Hautausschlag, sollte wegen möglicher Schwangerschaftscholestase zeitnah abgeklärt werden. 14. Ist vaginaler Ausfluss normal? Mehr weisslicher, geruchsarmer Ausfluss kann normal sein. Übler Geruch, Juckreiz, Brennen, Blutbeimengung oder wässriger Flüssigkeitsabgang sollten untersucht werden. 15. Woran erkenne ich Fruchtwasserabgang? Fruchtwasser ist meist klar und lässt sich nicht willentlich zurückhalten. Bei Verdacht auf anhaltenden wässrigen Abgang kontaktieren Sie unabhängig von der Schwangerschaftswoche die Geburtsklinik. 16. Wann sind Kontraktionen bedenklich? Unregelmässiges Hartwerden kann vorkommen. Regelmässige schmerzhafte Wehen, Druck nach unten, Blutung oder Flüssigkeitsabgang vor der 37. Woche müssen rasch abgeklärt werden. 17. Wann muss ich sofort in den Notfall? Bei starker Blutung, heftigen Schmerzen, Atemnot, Krampfanfall, Bewusstseinsstörung, schwerem Unfall, sehr hohem Blutdruck mit Symptomen, Fruchtwasserabgang oder deutlich verminderten Kindsbewegungen wenden Sie sich sofort an den geburtshilflichen Notfall. ──────────────────────────────────────── 5. SPORT, BEWEGUNG UND KÖRPER 01. Darf ich Sport treiben? Ja, bei unkomplizierter Schwangerschaft ist regelmässige moderate Bewegung empfehlenswert. Intensität und Sportart sollten an Fitness, Schwangerschaftswoche und Beschwerden angepasst werden. 02. Darf ich Pilates oder Yoga machen? Ja, mit schwangerschaftsgerechter Anpassung. Vermeiden Sie Überhitzung, schmerzhafte Positionen und Übungen mit hohem Sturz- oder Verletzungsrisiko. Informieren Sie die Kursleitung über die Schwangerschaft. 03. Darf ich Krafttraining machen? Ja, wenn Sie technisch sicher trainieren und die Belastung anpassen. Vermeiden Sie Pressatmung, maximale Gewichte und Übungen mit hohem Verletzungsrisiko. Neue Hochintensitätsprogramme sind nicht der richtige Einstieg. 04. Darf ich joggen? Wenn Sie vorher regelmässig gelaufen sind und keine medizinischen Gegenanzeigen bestehen, häufig ja. Tempo, Distanz und Untergrund sollten angepasst werden; Schmerzen, Blutung, Schwindel oder Wehen sind Stoppsignale. 05. Darf ich Fahrrad fahren? Stationäres Radfahren ist meist gut geeignet. Beim Fahrradfahren im Strassenverkehr nimmt mit wachsendem Bauch das Sturzrisiko zu; beurteilen Sie Gleichgewicht, Strecke und Verkehr realistisch. 06. Darf ich schwimmen? Ja. Schwimmen und Aquafitness entlasten Gelenke und Rücken. Bei Fruchtwasserabgang, Blutung oder ärztlichem Badeverbot darf nicht geschwommen werden. 07. Darf ich reiten? Wegen des Sturzrisikos wird Reiten in der Schwangerschaft eher nicht empfohlen, auch bei Erfahrung. Das Risiko steigt mit fortschreitender Schwangerschaft. 08. Darf ich Kampfsport oder Kontaktsport machen? Sportarten mit Schlägen, Körperkontakt oder hohem Sturzrisiko sind nicht empfohlen. Wählen Sie eine kontrollierbare Alternative ohne Bauchtrauma. 09. Darf ich mein Kleinkind tragen? Meist ja, sofern es sich gut anfühlt und keine medizinische Einschränkung besteht. Achten Sie auf körpernahe Hebetechnik und vermeiden Sie ruckartige Bewegungen. 10. Darf ich auf dem Rücken schlafen? Seitenschlaf ist im späteren Verlauf meist angenehmer. Wenn Ihnen in Rückenlage unwohl oder schwindlig wird, drehen Sie sich auf die Seite. Wenn Sie auf dem Rücken aufwachen, besteht kein Grund zur Panik. 11. Darf ich in die Sauna oder den Whirlpool? Starke Überhitzung und Kreislaufbelastung sollten vermieden werden. Sehr heisse Whirlpools sind ungünstig. Bei unkomplizierter Schwangerschaft kann eine kurze, mässig warme Sauna für erfahrene Saunagängerinnen möglich sein; ausreichend trinken und bei Unwohlsein sofort abbrechen. 12. Sind Massagen und Akupunktur erlaubt? Meist ja, wenn sie von qualifizierten Personen schwangerschaftsgerecht durchgeführt werden. Bei Blutung, Thromboserisiko, vorzeitigen Wehen oder anderen Komplikationen vorher ärztlich rückfragen. 13. Darf ich in der Schwangerschaft Sex haben? Ja, bei unkomplizierter Schwangerschaft spricht nichts dagegen; dem Kind schadet Geschlechtsverkehr nicht. Zurückhaltung gilt bei Blutungen, Plazenta praevia, vorzeitigen Wehen oder nach Blasensprung. Fragen rund um Sexualität in der Schwangerschaft haben auch in unserer Hebammensprechstunde selbstverständlich Platz. ──────────────────────────────────────── 6. REISEN UND ALLTAG 01. Darf ich im ersten Trimester fliegen? Bei unkomplizierter Schwangerschaft grundsätzlich ja. Blutungen, starke Übelkeit, Thromboserisiko oder relevante Vorerkrankungen können eine individuelle Beurteilung erforderlich machen. 02. Darf ich im dritten Trimester fliegen? Das hängt von Schwangerschaftswoche, Verlauf und Fluggesellschaft ab. Viele Airlines verlangen später eine Bescheinigung oder befördern kurz vor dem Termin nicht mehr. Bei Mehrlingen gelten oft frühere Grenzen. 03. Wie beuge ich einer Thrombose auf Reisen vor? Regelmässig aufstehen, Beine bewegen, ausreichend trinken und enge Kleidung vermeiden. Bei erhöhtem Risiko können Kompressionsstrümpfe oder eine medikamentöse Prophylaxe angezeigt sein. 04. Darf ich in die Berge? Ein Aufenthalt in moderater Höhe ist bei unkomplizierter Schwangerschaft meist möglich. Schneller Aufstieg, grosse Höhen und intensive Belastung sollten vermieden werden; bei Vorerkrankungen vorher beraten lassen. 05. Sind Airbags und Sicherheitsgurte sicher? Ja. Der Dreipunktgurt wird unterhalb des Bauches über dem Becken und zwischen den Brüsten geführt. Airbags nicht deaktivieren; ausreichend Abstand zum Lenkrad oder Armaturenbrett halten. 06. Was tun nach einem Sturz oder Verkehrsunfall? Nach einem stärkeren Unfall, direktem Bauchtrauma oder bei Schmerzen, Blutung, Flüssigkeitsabgang beziehungsweise verminderten Kindsbewegungen ist eine sofortige geburtshilfliche Kontrolle notwendig. 07. Darf ich Gartenarbeit machen oder das Katzenklo reinigen? Ja, aber wegen Toxoplasmose mit Handschuhen arbeiten, Hände gründlich waschen und das Katzenklo möglichst täglich durch eine andere Person reinigen lassen. Toxoplasma gondii ist ein Parasit, kein Bakterium. 08. Darf ich das Haus reinigen? Übliche Reinigungsarbeiten sind mit Lüftung und Handschuhen meist möglich. Produkte nicht mischen und starke Dämpfe vermeiden. Bei beruflicher Exposition gelten strengere Mutterschutzregeln. 09. Darf ich renovieren oder streichen? Kurze Arbeiten mit emissionsarmen Produkten und guter Lüftung sind meist möglich. Lösungsmittel, Sprühlacke, Abschleifen alter Farben und mögliche Schadstoffexposition sollten vermieden werden. 10. Darf ich auf Konzerte oder Veranstaltungen gehen? Ja, wenn Sie sich wohlfühlen. Vermeiden Sie extreme Lautstärke direkt an Lautsprechern, Gedränge, Überhitzung und langes Stehen ohne Pausen. 11. Darf ich Achterbahn oder Autoscooter fahren? Nein. Ruckartige Beschleunigung, Zusammenstösse und mögliche Bauchtraumata machen solche Fahrgeschäfte ungeeignet. ──────────────────────────────────────── 7. KOSMETIK, HAUT UND ZAHNGESUNDHEIT 01. Darf ich meine Haare färben? Gelegentliches Färben gilt bei guter Lüftung als wahrscheinlich risikoarm. Wer besonders vorsichtig sein möchte, wartet das erste Trimester ab oder verwendet Strähnentechniken mit wenig Hautkontakt. 02. Welche Hautpflege sollte ich meiden? Hoch dosierte Retinoide beziehungsweise Vitamin-A-Säure-Produkte sollen nicht verwendet werden. Bei medizinischen Cremes und hoch konzentrierten Wirkstoffen empfiehlt sich eine individuelle Prüfung. 03. Darf ich Sonnenschutz verwenden? Ja. Sonnenschutz ist wichtig, da Pigmentveränderungen in der Schwangerschaft zunehmen können. Verwenden Sie ein gut verträgliches Breitbandprodukt und ergänzen Sie Schatten, Kleidung und Kopfbedeckung. 04. Darf ich Botox, Filler oder ästhetische Laserbehandlungen durchführen lassen? Elektive ästhetische Behandlungen werden in Schwangerschaft und meist auch in der Stillzeit verschoben, weil Nutzen und Sicherheit nicht ausreichend belegt sind und kein medizinischer Zeitdruck besteht. 05. Darf ich mich tätowieren oder piercen lassen? Neue Tattoos und Piercings sollten wegen Infektionsrisiko und unklarer Exposition verschoben werden. Bestehende Piercings müssen nur entfernt oder ersetzt werden, wenn sie Beschwerden verursachen oder eine Untersuchung beziehungsweise Geburt behindern. 06. Darf ich zur Zahnärztin oder Dentalhygiene? Ja. Notwendige Zahnbehandlungen und Dentalhygiene sollen nicht aufgeschoben werden. Informieren Sie über die Schwangerschaft; Medikamente und Röntgen werden entsprechend angepasst. 07. Kann ich Dehnungsstreifen verhindern? Keine Creme verhindert Dehnungsstreifen zuverlässig. Regelmässige Pflege kann Juckreiz und Spannungsgefühl lindern. Ausprägung und Entstehung werden stark von Hauttyp, Genetik und Gewebedehnung beeinflusst. ──────────────────────────────────────── 8. ARBEIT, MUTTERSCHUTZ UND VERSICHERUNG 01. Wann sollte ich meinen Arbeitgeber informieren? Das ist grundsätzlich eine persönliche Entscheidung. Wenn am Arbeitsplatz gefährliche oder beschwerliche Tätigkeiten, Chemikalien, Infektionsrisiken, Strahlung oder schwere Lasten vorkommen, sollte die Information früh erfolgen, damit Schutzmassnahmen umgesetzt werden können. 02. Braucht mein Arbeitsplatz eine Risikobeurteilung? Ja, wenn gefährliche oder beschwerliche Arbeiten bestehen. Der Arbeitgeber ist für die Risikobeurteilung und geeignete Schutzmassnahmen verantwortlich und muss gegebenenfalls eine gleichwertige ungefährliche Ersatzarbeit anbieten. 03. Kann ich wegen der Schwangerschaft krankgeschrieben werden? Eine Arbeitsunfähigkeit setzt eine medizinische Einschränkung voraus und wird individuell beurteilt. Eine automatische prozentuale Krankschreibung ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche gibt es nicht. 04. Welche Regeln gelten bei überwiegend stehender Arbeit? In der Schweiz gelten ab dem vierten Schwangerschaftsmonat zusätzliche Ruhezeiten und Pausen. Ab dem sechsten Monat ist überwiegend stehende Arbeit zeitlich begrenzt. Die konkrete Umsetzung erfolgt über den Arbeitgeber. 05. Welche Regeln gelten für Nachtarbeit? In den acht Wochen vor der Geburt darf zwischen 20 und 6 Uhr nicht gearbeitet werden. Wenn keine gleichwertige Tagesarbeit angeboten werden kann, gelten die gesetzlichen Lohnersatzregeln. 06. Was bezahlt die Grundversicherung in der Schwangerschaft? Bei normalem Verlauf werden sieben Kontrollen und zwei Ultraschalluntersuchungen übernommen. Bei Risikoschwangerschaft werden medizinisch notwendige zusätzliche Kontrollen nach klinischem Ermessen übernommen. 07. Muss ich Franchise oder Selbstbehalt bezahlen? Für besondere Mutterschaftsleistungen fällt keine Kostenbeteiligung an. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt entfällt die Kostenbeteiligung zudem für allgemeine medizinische Leistungen. Nicht medizinisch indizierte Wunschleistungen bleiben selbst zu bezahlen. ──────────────────────────────────────── 9. GEBURT, NACHSORGE UND BESONDERE SITUATIONEN 01. Was bedeutet Risikoschwangerschaft? Der Begriff bedeutet, dass Vorgeschichte, mütterliche Erkrankung oder aktuelle Befunde zusätzliche Überwachung erforderlich machen können. Er bedeutet nicht, dass zwangsläufig eine Komplikation eintreten wird. 02. Was gilt bei Diabetes, Bluthochdruck oder Autoimmunerkrankung? Eine frühe, individuell geplante und häufig interdisziplinäre Betreuung ist sinnvoll. Medikamente, Krankheitsaktivität und Risiken werden gemeinsam mit den beteiligten Fachdisziplinen überprüft. 03. Was gilt nach wiederholten Fehlgeburten? Eine strukturierte Abklärung kann nach zwei oder mehr Schwangerschaftsverlusten sinnvoll sein. In einer erneuten Schwangerschaft werden Kontrollen und mögliche Therapien an die konkrete Ursache und Vorgeschichte angepasst. 04. Was ist bei Zwillingen besonders wichtig? Die frühe Bestimmung der Plazenta- und Eihautverhältnisse legt das Überwachungsschema fest. Zwillingsschwangerschaften benötigen häufigere Wachstumskontrollen und eine frühzeitige Geburtsplanung. 05. Wann wird auf Gestationsdiabetes getestet? Der orale Glukosetoleranztest erfolgt üblicherweise zwischen der 24. und 28. Woche. Nach früherem Gestationsdiabetes oder bei bestimmten Risikofaktoren kann bereits zu Beginn zusätzlich getestet werden. 06. Wann wird der GBS-Abstrich gemacht? Der Abstrich auf Gruppe-B-Streptokokken wird üblicherweise gegen Ende der Schwangerschaft nach lokalem Betreuungsschema angeboten. Bei positivem Befund werden während der Geburt Antibiotika gegeben, um das Neugeborene zu schützen. 07. Wann findet die Nachkontrolle statt? In der Schweiz ist eine Nachkontrolle meist zwischen der 6. und 10. Woche nach der Geburt vorgesehen. Besprochen werden körperliche Erholung, Blutung, Wundheilung, Beckenboden, Verhütung, Stillen und psychisches Befinden. ────────────────────────────────────────