ABRECHNUNGSHINWEISSE
Ihre jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchung
Präventive Gesundheitsvorsorge ist wichtig – und leichter verständlich, wenn klar ist, wie der Termin abgerechnet wird. Die folgende Übersicht hilft Ihnen dabei zu erkennen, ob Ihre heutige Untersuchung über die Grundversicherung (KVG) oder eine Zusatzversicherung abgerechnet werden kann.
Was die Grundversicherung abdeckt
Wann? | Wer bezahlt? | Was ist enthalten? |
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1. & 2. jährliche Kontrolle | Grundversicherung | Beratung, Brustabtastung, gynäkologische Untersuchung, PAP-Abstrich |
Alle 3 Jahre danach (bei unauffälligem Befund) | Grundversicherung | Gleiche Leistungen wie oben |
Bei auffälligem Befund oder Kontrollbedarf | Grundversicherung (gilt als Behandlung) | Alle medizinisch indizierten Untersuchungen und Behandlungen |
Auch wenn die Untersuchung über die Grundversicherung abgerechnet wird, gelten Ihre persönliche Franchise sowie der gesetzliche Selbstbehalt von 10 % weiterhin.
Wann die Zusatzversicherung einspringt
Viele Patientinnen möchten ihre gynäkologische Vorsorgeuntersuchung jährlich wahrnehmen. In den Jahren, in denen keine Leistungspflicht der Grundversicherung besteht, haben Sie zwei Möglichkeiten:
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Selbst bezahlen – wir stellen Ihnen die Untersuchung direkt in Rechnung.
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Nutzen Sie eine Zusatzversicherung – Viele in der Schweiz erhältliche Zusatzversicherungen beteiligen sich inzwischen an den Kosten für gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen. In Jahren, in denen keine Leistungspflicht der Grundversicherung besteht, übernehmen manche Policen bis zu 90 % der Untersuchungskosten – meist mit einer jährlichen Obergrenze von CHF 500–700.
Auch andere Versicherer bieten vergleichbare Modelle an. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung über die konkreten Leistungen und Rückerstattungsgrenzen Ihrer Police.
Was wir beim Check‑in benötigen
Damit wir Ihre Untersuchung korrekt abrechnen können, bringen Sie bitte Folgendes mit und teilen Sie uns Folgendes mit:
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Ihre Versicherungskarte(n) – sowohl Grundversicherung als auch ggf. Zusatzversicherung.
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Welcher Termin heute bei Ihnen ansteht:
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„Erste jährliche Kontrolle“ oder „zweite jährliche Kontrolle“ – wird über die Grundversicherung abgerechnet.
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„Zwischenjahr-Kontrolle“ – bitte angeben, ob Sie eine Zusatzversicherung nutzen möchten.
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Haben sich Ihre Versicherungsdaten geändert? Bitte informieren Sie unser Empfangsteam, damit wir die Abrechnung entsprechend anpassen können.
Wenn Sie unsicher sind, beraten wir Sie gerne vor Beginn der Untersuchung.
Mögliche Zusatzkosten
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Laboruntersuchungen (z. B. Blut-, Urin- oder HPV-Tests) sowie Ultraschall werden nur dann von der Grundversicherung übernommen, wenn ein medizinischer Grund vorliegt.
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Optionale Leistungen (z. B. Kinderwunschberatung, Wunschtests auf sexuell übertragbare Infektionen) gelten als Selbstzahler- oder Zusatzversicherungsleistungen.
Selbstverständlich informieren wir Sie immer im Voraus, falls eine Leistung nicht von der Grundversicherung gedeckt ist.
Beispiel-Zeitplan
Jahr | Abstand zur letzten KVG-Leistung | Typische Abrechnung |
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2025 | – | Grundversicherung (1. Kontrolle) |
2026 | 12 Monate | Grundversicherung (2. Kontrolle) |
2027 | 12 Monate | Zusatzversicherung / Selbstzahler |
2028 | 12 Monate | Zusatzversicherung / Selbstzahler |
2029 | 12 Monate | Grundversicherung (3-Jahres-Regel erfüllt) |
Haben Sie Fragen?
Die folgenden Hotlines verbinden Sie direkt mit dem Kundendienst der grössten Schweizer Krankenversicherer.
Wir empfehlen, bei Fragen zur Kostendeckung vor Ihrem Termin direkt bei Ihrer Versicherung nachzufragen, da die Abrechnung nachträglich nicht mehr geändert werden kann.
Versicherer | Kundendienst-Telefon |
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CSS | 0844 277 277 |
Helsana | 0844 80 81 82 |
Groupe Mutuel | 0848 803 111 |
SWICA | 058 800 99 33 |
Sanitas | 0844 150 150 |
KPT / CPT | 058 310 91 11 |
Assura | 0800 277 872 |
Concordia | 041 228 01 11 |
Visana | 0848 848 899 |
Sympany | 058 262 42 00 |
ÖKK | 0800 838 000 |
Atupri | 0800 200 888 |
Hinweis: Diese Informationen fassen die aktuellen Regelungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG/LAMal) per 30. Juli 2025 zusammen. Änderungen sind möglich – bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.