


20 Jahre operative Erfahrung für eine unabhängige Einschätzung.
Sie sollen entscheiden –
aber Sie haben nicht alles verstanden.
Sie sitzen zu Hause. Auf dem Tisch liegt ein Bericht mit Wörtern, die Sie nachgeschlagen haben. Im Kalender steht ein Operationstermin oder ein Kontrolltermin. Und Ihnen fallen erst jetzt die Fragen ein, die Sie im Sprechzimmer nicht gestellt haben, weil die Zeit knapp war und Sie den Kopf voll hatten.
Muss das wirklich sein? Gibt es einen anderen Weg? Was passiert, wenn ich warte?
Das sind keine unbequemen Fragen. Es sind die richtigen. Und Sie dürfen sie stellen – bei jemandem, der Zeit dafür hat und der nicht selbst die Empfehlung ausgesprochen hat. Unabhängige fachärztliche Einordnung: Indikation, Alternativen, nächste Schritte.
Viele Patientinnen kommen mit ähnlichen Fragen zu uns. Diese Unsicherheit ist verständlich – eine Zweitmeinung hilft, gut informiert zu entscheiden.
Eine Zweitmeinung bedeutet nicht, dass die erste Empfehlung falsch ist. Häufig bestätigt sie die vorgeschlagene Behandlung und gibt zusätzliche Sicherheit.
Auch wenn Ihre geplante Operation hier nicht aufgeführt ist, prüfen wir gerne, ob eine Zweitmeinung sinnvoll möglich ist.
Nicht jede gynäkologische Erkrankung lässt sich sofort eindeutig zuordnen. Manchmal bestehen trotz mehrerer Arztbesuche weiterhin Beschwerden oder es liegen unterschiedliche Einschätzungen vor. Eine Zweitmeinung hilft, vorhandene Befunde einzuordnen, offene Fragen zu klären und das weitere Vorgehen gemeinsam zu planen.
Wir besprechen auch, welche weiteren Untersuchungen sinnvoll sein können – etwa ergänzender Ultraschall, MRI, Laboruntersuchungen, eine Gewebeprobe oder zunächst eine konservative Behandlung.
Viele Frauen zögern, weil sie glauben, eine Zweitmeinung sei ein Misstrauensvotum gegen ihre Ärztin oder ihren Arzt. Das ist sie nicht. Bei einer Entscheidung, die den eigenen Körper dauerhaft verändert, ist eine zweite fachliche Beurteilung normal – in der Onkologie ist sie seit Jahren Standard, und niemand empfindet sie dort als Kränkung.
Wir sprechen nicht schlecht über Kolleginnen und Kollegen. In den allermeisten Fällen ist die Empfehlung, mit der Sie zu uns kommen, gut begründet. Nur wissen Sie das im Moment nicht – und genau das ist der Unterschied, den eine Zweitmeinung macht.
Bringen Sie mit, was Sie haben: Berichte, Laborwerte, Bildgebungsbefunde, Operationsberichte, bisherige Therapien. Wir schauen sie mit Ihnen an und ordnen ein, was davon für Ihre Entscheidung zählt.
Was genau spüren Sie, wann, wie lange schon, was hilft, was verschlimmert es, was schränkt Sie im Alltag am meisten ein.
Häufig gehört ein spezialisierter Ultraschall dazu. Manche Ursachen anhaltender Unterbauchschmerzen – etwa eine Adenomyose – sind dort erkennbar, werden aber oft nicht als Erklärung der Beschwerden benannt.
In Worten, die Sie mit nach Hause nehmen können. Was der Befund bedeutet, warum die Empfehlung so lautet, welche Alternativen es gibt, was passiert, wenn Sie nichts tun, und woran die Entscheidung eigentlich hängt.
Sie bleiben, wo Sie sind. Der Normalfall ist, dass Sie mit der Einordnung zu Ihrer behandelnden Ärztin zurückgehen.
Häufig kommen wir zum selben Ergebnis. Das ist kein vergeudeter Termin – dann gehen Sie in die Behandlung, weil Sie sie verstanden haben, und nicht, weil Ihnen nichts anderes übrig blieb.
Unterschiedliche Empfehlungen entstehen meist nicht durch Fehler, sondern durch unterschiedliche Gewichtung – wie stark Beschwerden belasten, wie hoch die Bereitschaft zu einem Eingriff ist, welche Erfahrung eine Ärztin mit welcher Technik hat.
Bei starken Schmerzen, starken Blutungen, Fieber oder einem neuen Knoten wenden Sie sich bitte zeitnah an Ihre Praxis, an eine Ambulanz oder an ein Spital.
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto besser können wir Ihre Situation beurteilen. Sollten einzelne Unterlagen fehlen, ist eine Beratung häufig trotzdem möglich.
Schreiben Sie vorher auf, was Sie wirklich wissen wollen, und ordnen Sie die Fragen nach Wichtigkeit – die zwei bis drei entscheidenden zuerst. Im Gespräch fällt das sonst erfahrungsgemäss hinten herunter. Bringen Sie die Unterlagen geordnet mit und beschränken Sie sich auf das, was mit Ihrer Frage zu tun hat. Ein sortierter Stapel spart im Sprechzimmer mehr Zeit, als man denkt.
Bitte haben Sie Verständnis: Eine Vorprüfung umfangreicher Unterlagen vor dem Termin ist nicht Bestandteil der Zweitmeinung. Wir besprechen die relevanten Befunde gemeinsam während der Konsultation.
Sie schildern kurz Ihre Situation und welche Empfehlung Ihnen vorliegt.
Alles, was zu Ihrer Frage gehört – geordnet und vollständig. Eine Vorprüfung umfangreicher Akten vor dem Termin ist nicht Bestandteil der Zweitmeinung.
Gespräch, Untersuchung und – wo sinnvoll – spezialisierter Ultraschall.
Sie erhalten eine klare Einschätzung – in Worten, die Sie zu Hause noch verstehen.
Innerhalb von zwei Arbeitstagen erhalten Sie die Einschätzung zusätzlich als kurzen ärztlichen Brief.
Sie entscheiden, ob und wann Sie etwas tun – und bei wem. Planen Sie den Termin nicht drei Tage vor der Operation: Eine Zweitmeinung ist dann am nützlichsten, wenn noch Zeit zum Nachdenken bleibt.
Unser Ziel ist nicht, eine bereits empfohlene Operation grundsätzlich in Frage zu stellen, sondern Ihnen eine klare Grundlage für Ihre Entscheidung zu geben.
Die Einordnung erfolgt im Gespräch. Zusätzlich erhalten Sie innerhalb von zwei Arbeitstagen einen kurzen schriftlichen Bericht mit der Einschätzung und den empfohlenen nächsten Schritten – damit Sie das Wichtigste schwarz auf weiss haben und es Ihrer behandelnden Ärztin vorlegen können, wenn Sie das möchten.
Die Zweitmeinung ist eine gynäkologische Konsultation wie jede andere. Bei Patientinnen mit Schweizer Grundversicherung wird sie über die Krankenkasse abgerechnet; Franchise und Selbstbehalt gelten wie üblich.
Der kurze schriftliche Bericht ist eine ärztliche Leistung und wird ebenfalls verrechnet.
Nur, wenn Sie das möchten. Ohne Ihre Zustimmung erfolgt keine Mitteilung. Viele Patientinnen legen den kurzen Bericht später selbst vor – das ist meist der konstruktivste Weg.
Nein. Die Zweitmeinung ist ein einzelner Termin. Ihre Betreuung bleibt dort, wo sie ist.
Dann wissen Sie, dass die Empfehlung trägt. Für viele Frauen ist genau das der Grund, weshalb sie danach ruhiger schlafen.
Wenn Sie es wünschen, ist das möglich. Es ist aber nicht der Zweck des Termins, und wir schlagen es Ihnen nicht von uns aus vor. Kommen wir zum Schluss, dass die vorgeschlagene Behandlung richtig ist, sagen wir Ihnen das – auch wenn Sie den Eingriff dann anderswo machen lassen.
Die Zweitmeinung findet im Rahmen einer regulären Sprechstunde statt. Damit die Zeit reicht, ist Ihre Vorbereitung entscheidend: Unterlagen geordnet mitbringen und die zwei bis drei wichtigsten Fragen notieren. Wird beim Termin klar, dass mehr Abklärung nötig ist, vereinbaren wir einen Folgetermin.
Ja. Sie erhalten innerhalb von zwei Arbeitstagen einen kurzen ärztlichen Bericht mit der Einschätzung und den nächsten Schritten. Er fasst das Wesentliche zusammen und ersetzt kein ausführliches Gutachten.
Nein. Bitte bringen Sie alle Unterlagen zum Termin mit und sagen Sie bei der Anfrage, wann der Eingriff geplant ist.
Ja, sofern die Unterlagen auf Deutsch oder Englisch vorliegen und lesbar sind.
Ja. Zweitmeinungen erfolgen im Rahmen einer persönlichen Konsultation in unserer Praxis. So können wir Ihre Beschwerden vollständig beurteilen und bei Bedarf eine gynäkologische Untersuchung oder einen Ultraschall durchführen.
Nein. Wir bieten keine kostenlose Vorprüfung von Unterlagen an. Die Befunde besprechen wir gemeinsam während der Konsultation – bitte bringen Sie alle relevanten Dokumente zum Termin mit.
Die Zweitmeinung ist eine gynäkologische Konsultation wie jede andere. Bei Patientinnen mit Schweizer Grundversicherung wird sie über die Krankenkasse abgerechnet; Franchise und Selbstbehalt gelten wie üblich. Der kurze schriftliche Bericht ist eine ärztliche Leistung und wird ebenfalls verrechnet.
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