Schwangerschaftsultraschall Basel

Der Schwangerschaftsultraschall ermöglicht eine direkte bildliche Beurteilung von Entwicklung, Wachstum, Plazenta und Fruchtwasser – SGUM-zertifiziert, mit 20 Jahren Erfahrung.

Schwangerschaftsultraschall Basel
Für wen
Schwangere für Ersttrimester-Screening (12.–14. SSW), Organultraschall (20.–23. SSW) oder Zusatzkontrollen
Termin
Ultraschall und Besprechung durch Dr. Wagner im selben Termin
Kosten
Beide Screenings über Grundversicherung; 3D/4D ab CHF 250 Selbstzahlerleistung
Dr. med. Anna Margareta Wagner

SGUM-Fähigkeitsausweis Schwangerschaftsultraschall, 20 Jahre Erfahrung.

Fachlich geprüft am · Dr. med. Anna Margareta Wagner, FMH Gynäkologie und GeburtshilfeSpalenvorstadt 3 · 4051 Basel · +41 61 666 62 10
Kurzantwort

Zwei Screening-Ultraschalls sind in der unauffälligen Schwangerschaft kassenpflichtig: Ersttrimester-Ultraschall (Grundversicherung: 12.–14. SSW; medizinisches Fenster 11+0–13+6 SSW) und Organultraschall (20.–23. SSW). Dr. Wagner besitzt den Fähigkeitsausweis Schwangerschaftsultraschall der SGUM – Voraussetzung für die Abrechnung über die Krankenkasse – und führt seit 20 Jahren geburtshilfliche Ultraschalluntersuchungen durch.

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Auf einen Blick
Auf einen Blick

Der Schwangerschaftsultraschall umfasst die von der Grundversicherung übernommenen Screening-Untersuchungen (Ersttrimester-Ultraschall zwischen der 12. und 14. SSW; medizinisches Zeitfenster 11+0 bis 13+6 SSW, sowie Organultraschall zwischen der 20. und 23. SSW), die Doppler-Sonographie zur Beurteilung der kindlichen und plazentaren Durchblutung, weitere Ultraschallkontrollen bei medizinischer Indikation sowie den 3D/4D-Ultraschall als Selbstzahlerleistung. Alle Untersuchungen erfolgen nach den Empfehlungen der SGUM (Schweizerische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin) und nach dem ALARA-Prinzip.

  • Fähigkeitsausweis «Schwangerschaftsultraschall» der SGUM
  • 20 Jahre Erfahrung mit geburtshilflichem Ultraschall
  • Untersuchungen nach SGUM-Empfehlungen und ALARA-Prinzip
  • Direkte Anbindung an spezialisierte Pränatalmedizin
Anliegen
01 – Anliegen

Erfahrung, der Sie vertrauen können.

Der Ultraschall ist die zentrale bildgebende Methode in der Schwangerschaft und eine der wichtigsten Untersuchungen der gesamten Betreuung. Dr. Wagner führt seit 20 Jahren Ultraschalluntersuchungen bei Ungeborenen durch und besitzt den Fähigkeitsausweis «Schwangerschaftsultraschall» der SGUM – die in der Schweiz vorgeschriebene Qualifikation, damit die Screening-Untersuchungen zulasten der Krankenkasse abgerechnet werden dürfen.

Alle Untersuchungen erfolgen nach den Empfehlungen der SGUM – mit moderner Gerätetechnik, sorgfältiger Bilddokumentation und ausführlicher Beratung vor und nach jeder Untersuchung.

Behandlung
02 – Untersuchung

Zwei Screening-Untersuchungen – von der Grundversicherung übernommen

Bei jeder unauffälligen Schwangerschaft übernimmt die Krankenkasse zwei Ultraschalluntersuchungen. Voraussetzung ist ein ausführliches Aufklärungs- und Beratungsgespräch vor der Untersuchung – das gehört bei uns selbstverständlich dazu.

  • 01Erster Screening-Ultraschall – Grundversicherung: 12.–14. SSW; medizinisches Zeitfenster 11+0 bis 13+6 SSW (BAG / ISUOG).
  • 02Zweiter Screening-Ultraschall (Organultraschall) – 20.–23. SSW.
  • 03Bei Risikoschwangerschaften oder auffälligen Befunden werden weitere Ultraschalluntersuchungen nach ärztlicher Einschätzung durchgeführt und ebenfalls von der Kasse übernommen.
  • 04Doppler-Sonographie bei gezielter Fragestellung zur Durchblutung von Kind oder Plazenta.
  • 053D/4D-Ultraschall als Selbstzahlerleistung – ergänzend, nicht als Ersatz für Screening.
Für wen
03 – Für wen

Ersttrimester-Screening (11+0–13+6 SSW)

  • Liegt die Schwangerschaft am richtigen Ort und lebt das Kind?
  • Wie alt ist die Schwangerschaft genau? Die Messung der Scheitel-Steiss-Länge in diesem Zeitfenster ist die präziseste Methode zur Bestimmung des Geburtstermins.
  • Handelt es sich um Mehrlinge? Falls ja, wird jetzt die Chorionizität (Eihautverhältnisse) bestimmt – die wichtigste Weiche für die weitere Betreuung.
  • Ist die frühe Anatomie des Kindes unauffällig? Bereits im ersten Trimester können Hinweise auf bestimmte schwere Fehlbildungen erkannt werden. Ein unauffälliger Befund kann Fehlbildungen jedoch nicht vollständig ausschliessen.
  • Auf Wunsch: Messung der Nackentransparenz als Teil des Ersttrimestertests zur Risikoabschätzung für Chromosomenveränderungen – ergänzt durch die Beratung zum nicht-invasiven Pränataltest (NIPT).
  • Ob und in welchem Umfang Sie eine Risikoabklärung wünschen, entscheiden Sie selbst – nach einer Beratung, die informiert statt verunsichert.
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Ablauf
04 – Ablauf

Der Organultraschall (20.–23. SSW)

Die zweite Screening-Untersuchung ist die grosse anatomische Untersuchung Ihres Kindes. Die kindlichen Organe lassen sich nun – abhängig von Lage und Untersuchungsbedingungen – systematisch beurteilen. Ein normaler Befund gibt ein hohes Mass an Sicherheit; nicht jede Auffälligkeit ist im Ultraschall erkennbar, und manche Entwicklungen zeigen sich erst im späteren Verlauf. Bei unklaren oder auffälligen Befunden erfolgt die direkte Anbindung an die spezialisierte Pränatalmedizin.

  1. Schritt 01

    Gehirn, Gesicht, Wirbelsäule

    Systematische Beurteilung der zentralen Strukturen – abhängig von Lage und Untersuchungsbedingungen.

  2. Schritt 02

    Herz

    Beurteilung der Herzstrukturen und der grossen Gefässe im Rahmen des Basis-Screenings.

  3. Schritt 03

    Bauchorgane

    Magen-Darm-Trakt, Nieren, Harnblase – soweit einsehbar.

  4. Schritt 04

    Extremitäten

    Kontrolle aller vier Extremitäten.

  5. Schritt 05

    Wachstum & Fruchtwasser

    Biometrie des Kindes und Beurteilung der Fruchtwassermenge.

  6. Schritt 06

    Plazenta, Nabelschnur, Zervix

    Lage der Plazenta, Nabelschnurinsertion und Messung der Gebärmutterhalslänge – wichtiger Baustein der Frühgeburtsvorsorge.

Häufige Fragen
05 – Häufige Fragen

Was Patientinnen oft fragen.

Medizinisch geprüft von Dr. med. Anna Margareta Wagner

Fachärztin FMH für Gynäkologie und Geburtshilfe, spezialisiert auf Intimchirurgie, Ultraschalldiagnostik und individuelle Frauengesundheit.

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Hinweise

Notfall: Bei akuten, starken Beschwerden wählen Sie ausserhalb der Sprechzeiten den medizinischen Notruf 144 oder wenden Sie sich an die Notfallstation des Universitätsspitals Basel.

Medizinischer Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine persönliche ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Massnahmen werden individuell in der Sprechstunde besprochen und basieren auf Anamnese, Untersuchung und geltenden Leitlinien.

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