Versicherungsinformationen
Die Kostenübernahme medizinischer Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Abrechnung in unserer Praxis.
Grundversicherung
Medizinisch notwendige gynäkologische und geburtshilfliche Untersuchungen und Behandlungen werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet.
Es gelten Ihre persönliche Franchise sowie der gesetzliche Selbstbehalt.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt über die Ärztekasse an Ihre Krankenkasse. Sie erhalten automatisch eine Kopie der Rechnung zu Ihrer Information.
Gynäkologische Vorsorge
Bei unauffälligen Befunden übernimmt die Grundversicherung die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung alle drei Jahre.
Sind aufgrund von Beschwerden, Vorerkrankungen oder auffälligen Befunden häufigere Kontrollen medizinisch notwendig, erfolgt die Abrechnung ebenfalls über die Grundversicherung.
Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder beteiligen sich daran.
Ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme erfolgt, hängt ausschliesslich von Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag ab. Bitte klären Sie dies vor Ihrem Termin direkt mit Ihrer Versicherung.
Zusatzversicherung
Zusatzversicherungen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Leistungen erheblich.
Bitte klären Sie vor Ihrem Termin direkt mit Ihrer Versicherung, ob eine gewünschte Untersuchung oder Behandlung übernommen wird.
Wir können keine verbindliche Auskunft über Ihren Versicherungsschutz geben und übernehmen keine Kostengutsprachen oder Korrespondenz mit Versicherungen.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen selbstverständlich die erforderlichen Rechnungen oder Unterlagen für Ihre Versicherung zur Verfügung.
Selbstzahlerleistungen
Nicht alle Leistungen werden von der Grundversicherung übernommen. Hierzu gehören beispielsweise:
- ·ästhetische Behandlungen
- ·Laserbehandlungen
- ·Wunschleistungen ohne medizinische Indikation
- ·Atteste und Bescheinigungen, sofern keine gesetzliche Kostenübernahme vorgesehen ist
- ·weitere ausdrücklich vereinbarte Privatleistungen
Diese Leistungen werden direkt mit Ihnen abgerechnet.
Über die entstehenden Kosten informieren wir Sie selbstverständlich vor der Behandlung.
Laborrechnungen
Laboruntersuchungen werden durch unser Partnerlabor Viollier durchgeführt.
Für Laboranalysen erhalten Sie eine separate Rechnung direkt vom Labor.

Fragen zur Rechnung
Bei Fragen zu Ihrer Rechnung wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Ärztekasse. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Rechnung.
Die Ärztekasse beantwortet Fragen zur Rechnungsstellung, zu Zahlungsfristen sowie zum Rechnungsversand.
Bei medizinischen Fragen zu einer abgerechneten Leistung oder wenn die Ärztekasse Sie an uns verweist, hilft Ihnen unser Praxisteam selbstverständlich gerne weiter.
Fragen zur Kostenübernahme durch Ihre Grund- oder Zusatzversicherung richten Sie bitte direkt an Ihre Krankenversicherung. Nur Ihre Versicherung kann verbindlich beurteilen, welche Leistungen gemäss Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag übernommen werden.
Von der Versicherung abgelehnte Rechnungen
Wurde eine Rechnung von Ihrer Versicherung abgelehnt, prüfen wir sie auf sachliche oder tarifliche Fehler und stellen sie in diesem Fall korrigiert neu aus. Eine nachträgliche Umwandlung einer Selbstzahlerleistung in eine Leistung der Grundversicherung ist nicht möglich. Für diesen administrativen Aufwand verrechnen wir eine Pauschale von CHF 30. So bleibt die Zeit im Sekretariat für Terminanfragen und medizinische Anliegen – wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an oder buchen Sie direkt online.
+41 61 666 62 10 · Spalenvorstadt 3, 4051 Basel
Termin online buchen
Buchung über Doctena