Kurz, verständlich und medizinisch eingeordnet. Diese Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine persönliche Untersuchung.
Starke Blutung, heftige Schmerzen, Atemnot, Krampfanfall, schwere Verletzung, Fruchtwasserabgang, deutlich verminderte Kindsbewegungen oder starke Kopfschmerzen mit Sehstörungen beziehungsweise hohem Blutdruck – wenden Sie sich sofort an den geburtshilflichen Notfall Ihrer Klinik.
Idealerweise um die 6. Schwangerschaftswoche. Dann lässt sich die Schwangerschaft in der Gebärmutter darstellen; je nach genauem Zeitpunkt kann auch die Herzaktion bereits sichtbar sein. Bei Schmerzen oder Blutungen sollte die Abklärung früher erfolgen.
Ausgehend vom ersten Tag der letzten Menstruation und der Zykluslänge. In der frühen Schwangerschaft kann der Termin anhand der Scheitel-Steiss-Länge überprüft und bei relevanter Abweichung angepasst werden. Nach Kinderwunschbehandlung werden Punktion oder Embryotransfer berücksichtigt.
Besprochen werden Vorgeschichte, Medikamente, frühere Schwangerschaften und aktuelle Beschwerden. Je nach Zeitpunkt folgen Ultraschall, Blutdruckkontrolle sowie die Planung der empfohlenen Laboruntersuchungen und des weiteren Kontrollrhythmus.
In einer normalen Schwangerschaft übernimmt die Schweizer Grundversicherung sieben Kontrolluntersuchungen. Die Termine werden über die Schwangerschaft verteilt; gegen Ende oder bei medizinischer Indikation können kürzere Intervalle notwendig sein. In der Praxis Dr. Wagner erfolgen die Kontrollen nach einem engmaschigeren Schema: mit 6, bei Bedarf 9 und 12 Wochen, danach alle vier Wochen.
Vorgesehen sind zwei reguläre Ultraschalluntersuchungen: im ersten Trimester und zwischen der 20. und 23. Schwangerschaftswoche. Zusätzliche Untersuchungen werden bei medizinischer Indikation übernommen oder können als Wunschleistung vereinbart werden.
Beurteilt werden unter anderem Entwicklung, Herzaktivität, Anzahl der Kinder, Plazentaverhältnisse, Nackentransparenz und frühe Anatomie. Ergänzend werden die Möglichkeiten des Ersttrimester-Tests und des NIPT besprochen.
Der nicht-invasive Pränataltest untersucht zellfreie DNA aus mütterlichem Blut und schätzt das Risiko bestimmter Chromosomenstörungen. Er ist ein Screeningtest und keine endgültige Diagnose. Ein auffälliges Ergebnis muss invasiv bestätigt werden.
In der Regel ab der 10. Schwangerschaftswoche. Der Test sollte mit einer qualifizierten Ultraschalluntersuchung und einer ärztlichen Beratung kombiniert werden, weil er strukturelle Fehlbildungen nicht ausschliesst. Von der Grundversicherung übernommen wird der NIPT erst ab der 12. Schwangerschaftswoche und nur, wenn der Ersttrimestertest ein erhöhtes Risiko (1:1000 oder höher) ergeben hat; andernfalls ist er eine Selbstzahlerleistung.
Zwischen der 20. und 23. Woche werden Organe, Herz, Gehirn, Wirbelsäule, Extremitäten, Wachstum, Plazenta und Fruchtwasser systematisch beurteilt. Nicht jede Erkrankung oder Fehlbildung kann im Ultraschall erkannt werden.
Im Ultraschall häufig ab dem zweiten Trimester, sofern Lage und Sichtbedingungen günstig sind. Ein NIPT kann ebenfalls Hinweise auf das chromosomale Geschlecht geben, sollte aber nicht allein zu diesem Zweck durchgeführt werden.
Die Plazenta liegt an der Vorderwand der Gebärmutter. Das ist meist eine normale Variante. Kindsbewegungen können dadurch anfangs weniger deutlich spürbar sein; entscheidend sind Lage zum Muttermund und die übrigen Befunde.
Die Klinikwahl kann im zweiten Trimester besprochen werden. Bei Risikoschwangerschaft, Mehrlingen oder relevanten Vorerkrankungen sollte früh geklärt werden, welche Klinik die notwendige Betreuung von Mutter und Kind anbietet. Die Klinikwahl ist zudem ein festes Thema in unserer Hebammensprechstunde.
Nein. Der Energiebedarf steigt deutlich weniger als oft angenommen. Entscheidend sind eine ausgewogene Ernährung, gute Nährstoffqualität und eine an das Ausgangsgewicht angepasste Gewichtszunahme.
Eine gezielte Reduktionsdiät oder längeres Fasten ist normalerweise nicht empfohlen. Bei starkem Übergewicht kann eine individuelle Ernährungsberatung sinnvoll sein; Ziel ist eine angemessene Gewichtsentwicklung ohne Mangelversorgung.
Das hängt vor allem vom Body-Mass-Index vor der Schwangerschaft ab. Statt eines einheitlichen Zielwerts wird ein individueller Bereich festgelegt. Bei deutlicher Zu- oder Abnahme sollte die Ernährung und das kindliche Wachstum beurteilt werden.
Folsäure sollte bereits vor der Empfängnis und im ersten Trimester eingenommen werden. Je nach Ernährung und Befunden können Jod, Vitamin D, Eisen oder andere Supplemente sinnvoll sein. Mehr ist nicht automatisch besser.
Üblicherweise 400 Mikrogramm täglich ab Kinderwunsch bis mindestens zum Ende des ersten Trimesters. Bei bestimmten Vorerkrankungen oder Medikamenten kann eine höhere Dosis erforderlich sein; diese wird ärztlich festgelegt.
Ja, in begrenzter Menge. Die gesamte tägliche Koffeinzufuhr aus Kaffee, Tee, Cola, Energydrinks und Schokolade sollte berücksichtigt werden. Energydrinks sind in der Schwangerschaft nicht empfohlen.
Nein. Es gibt keine Menge Alkohol, die in der Schwangerschaft als sicher gilt – das betrifft auch das gelegentliche Glas Wein oder Bier. Wer vor Kenntnis der Schwangerschaft Alkohol getrunken hat, muss nicht in Panik geraten, sollte das Thema aber bei der Kontrolle ansprechen.
Rauchen erhöht das Risiko für Fehlgeburt, Frühgeburt und Wachstumsverzögerung; ein Rauchstopp lohnt sich in jeder Schwangerschaftswoche. E-Zigaretten sind keine sichere Alternative, und auch Cannabis ist in der Schwangerschaft nicht empfohlen. Eine begleitete Entwöhnung, gegebenenfalls mit Nikotinersatz, wird ärztlich unterstützt.
Vegetarisches oder vollständig gegartes Sushi ist möglich. Roher Fisch und rohe Meeresfrüchte erhöhen das Risiko für Infektionen und sollten vermieden werden. Auch Kühlkette und hygienische Zubereitung sind wichtig.
Fisch liefert wertvolle Nährstoffe, stark quecksilberbelastete Raubfische sollten jedoch gemieden werden. Abwechslungsreicher Konsum gut gegarter, quecksilberarmer Fischarten ist sinnvoll.
Nur gelegentlich und nicht als tägliche Proteinquelle. Thunfisch kann vergleichsweise viel Quecksilber enthalten. Wechseln Sie mit anderen Fischarten ab und beachten Sie die aktuellen Schweizer Ernährungsempfehlungen.
Produkte aus pasteurisierter Milch sind grundsätzlich möglich, sofern sie frisch und hygienisch gelagert sind. Rohmilchprodukte, Käserinde und besonders listerienanfällige Produkte sollten gemäss den aktuellen Schweizer Empfehlungen gemieden werden.
Rohe oder nicht vollständig erhitzte Eier können Salmonellen enthalten. Verwenden Sie pasteurisierte Eiprodukte oder wählen Sie Speisen mit vollständig gegarten Eiern.
Rohes oder nur gereiftes Fleisch kann Toxoplasmen beziehungsweise andere Erreger enthalten. Kühl gelagerter Aufschnitt kann zusätzlich mit Listerien belastet sein. Sicherer sind frisch zubereitete und vollständig erhitzte Produkte.
Fleisch sollte in der Schwangerschaft vollständig durchgegart sein. Das reduziert das Risiko für Toxoplasmose und andere lebensmittelbedingte Infektionen.
Ja. Das Botulismusrisiko betrifft Säuglinge im ersten Lebensjahr, nicht Schwangere. Honig sollte dennoch wie andere zuckerreiche Lebensmittel massvoll konsumiert werden.
Ja. Scharfes Essen schadet dem Kind nicht, kann aber Sodbrennen oder Magen-Darm-Beschwerden verstärken.
Eine vegetarische Ernährung lässt sich meist gut gestalten. Bei veganer Ernährung sind eine qualifizierte Ernährungsberatung und zuverlässige Supplementierung, insbesondere von Vitamin B12, unerlässlich. Eisen, Jod, Vitamin D, Calcium, Protein und Omega-3 sollten geprüft werden.
Paracetamol kann bei klarer Indikation kurzfristig eingesetzt werden. Verwenden Sie die niedrigste wirksame Dosis und nehmen Sie Schmerzmittel nicht über längere Zeit ohne ärztliche Rücksprache ein.
Nicht ohne Rücksprache. Zeitpunkt, Dosis und Schwangerschaftswoche sind entscheidend; im späteren Schwangerschaftsverlauf können NSAR relevante kindliche Risiken verursachen. Lassen Sie sich eine geeignete Alternative empfehlen.
Nicht zur Selbstmedikation. Niedrig dosierte Acetylsalicylsäure wird bei bestimmten Risiken, etwa zur Präeklampsieprophylaxe, gezielt verordnet. Höhere schmerzlindernde Dosen sind anders zu beurteilen.
Ja, wenn sie medizinisch notwendig und für die Schwangerschaft geeignet sind. Die Auswahl hängt von Infektion, Schwangerschaftswoche, Allergien und Resistenzlage ab. Ein verordnetes Antibiotikum nicht eigenständig absetzen.
Setzen Sie Medikamente nicht eigenständig ab. Eine unbehandelte Erkrankung kann gefährlicher sein als eine gut geprüfte Therapie. Idealerweise werden alle Medikamente bereits bei Kinderwunsch, spätestens nach positivem Test, überprüft.
Nein. Auch pflanzliche Präparate können wirksame oder problematische Inhaltsstoffe enthalten und sind oft unzureichend untersucht. Homöopathische Hochpotenzen enthalten meist keinen messbaren Wirkstoff, dürfen aber eine notwendige Behandlung nicht ersetzen.
In der Schweiz werden insbesondere die saisonale Grippeimpfung und die Pertussisimpfung in jeder Schwangerschaft geprüft beziehungsweise empfohlen. Weitere Impfungen richten sich nach Saison, Risiko, Reise und aktuellem Impfplan. Auch die Covid-19-Impfung wird Schwangeren gemäss aktuellem Schweizer Impfplan empfohlen.
Lebendimpfstoffe wie Masern-Mumps-Röteln oder Varizellen werden während der Schwangerschaft normalerweise nicht verabreicht. Fehlende Impfungen sollten möglichst vor der Schwangerschaft oder nach der Geburt nachgeholt werden.
Zum Schutz des Neugeborenen vor RSV stehen zwei gleichwertige Optionen zur Verfügung: die mütterliche RSV-Impfung zwischen der 32. und 36. Schwangerschaftswoche oder die Antikörpergabe an das Neugeborene nach der Geburt. Welche Option für Ihr Kind passt, hängt unter anderem von Saison und Geburtszeitpunkt ab und wird im dritten Trimester besprochen.
Messen Sie die Temperatur, trinken Sie ausreichend und klären Sie die Ursache. Hohes oder anhaltendes Fieber, Atemnot, starke Schmerzen, Hautausschlag oder ein deutlich reduzierter Allgemeinzustand sollten zeitnah ärztlich beurteilt werden.
Brennen, häufiger Harndrang oder Unterbauchschmerzen sollten mit einer Urinuntersuchung abgeklärt werden. Harnwegsinfektionen werden in der Schwangerschaft gezielt behandelt; bei Fieber oder Flankenschmerzen ist eine rasche Abklärung erforderlich.
Verlässliche Informationen bieten ärztliche Beratung, Fachinformationen und spezialisierte Datenbanken wie Embryotox. Allgemeine Internetforen oder der Beipackzettel allein führen häufig zu unnötiger Sorge.
Ja, besonders im ersten Trimester. Kleine Mahlzeiten, ausreichendes Trinken und das Meiden persönlicher Auslöser helfen oft. Bei häufigem Erbrechen, Gewichtsverlust oder fehlender Flüssigkeitsaufnahme ist eine Behandlung notwendig.
Kleine Mahlzeiten, spätes Essen vermeiden und den Oberkörper nachts etwas erhöhen. Wenn das nicht genügt, stehen schwangerschaftsgeeignete Medikamente zur Verfügung.
Ausreichend Flüssigkeit, ballaststoffreiche Ernährung und Bewegung sind die Basis. Falls nötig, können geeignete Quellmittel oder Abführmittel eingesetzt werden; die Auswahl sollte abgestimmt werden.
Ja, besonders zu Beginn und gegen Ende der Schwangerschaft. Brennen, Schmerzen, Blut im Urin oder Fieber sprechen jedoch für eine mögliche Infektion und sollten abgeklärt werden.
Leichtes Ziehen kann durch Wachstum und Dehnung entstehen. Starke, einseitige, rhythmische oder zunehmende Schmerzen sowie Schmerzen mit Blutung, Schwindel oder Fieber müssen ärztlich beurteilt werden.
Blutungen kommen vor, gelten aber nicht einfach als normal. Stärke, Farbe, Schwangerschaftswoche und Begleitsymptome bestimmen die Dringlichkeit. Stärkere Blutung, Schmerzen oder Kreislaufprobleme erfordern eine sofortige Abklärung.
Blutung und zunehmende krampfartige Schmerzen können Hinweise sein, beweisen eine Fehlgeburt aber nicht. Eine Ultraschalluntersuchung und gegebenenfalls Verlaufskontrollen schaffen Klarheit.
Neu auftretende starke Kopfschmerzen, besonders mit Sehstörungen, Oberbauchschmerzen, hohem Blutdruck, ausgeprägten Schwellungen oder neurologischen Symptomen, müssen sofort abgeklärt werden.
Leichte beidseitige Schwellungen sind häufig. Eine plötzlich einseitig geschwollene, schmerzhafte oder gerötete Wade kann auf eine Thrombose hinweisen und muss rasch untersucht werden.
In der ersten Schwangerschaft häufig zwischen der 18. und 22. Woche, bei weiteren Schwangerschaften manchmal früher. Plazentalage und individuelle Wahrnehmung beeinflussen den Zeitpunkt.
Wenn Sie Ihr Kind deutlich weniger als üblich spüren, nehmen Sie noch am selben Tag Kontakt mit der Geburtsklinik oder der betreuenden Praxis auf. Warten Sie nicht bis zum nächsten Routinetermin.
Ja, besonders im ersten und dritten Trimester. Ausgeprägte oder neue Müdigkeit kann aber auch bei Eisenmangel, Schilddrüsenstörung, Infektion oder Schlafproblemen auftreten.
Lokaler Juckreiz ist oft harmlos. Ausgeprägter generalisierter Juckreiz, besonders an Handflächen und Fusssohlen und ohne Hautausschlag, sollte wegen möglicher Schwangerschaftscholestase zeitnah abgeklärt werden.
Mehr weisslicher, geruchsarmer Ausfluss kann normal sein. Übler Geruch, Juckreiz, Brennen, Blutbeimengung oder wässriger Flüssigkeitsabgang sollten untersucht werden.
Fruchtwasser ist meist klar und lässt sich nicht willentlich zurückhalten. Bei Verdacht auf anhaltenden wässrigen Abgang kontaktieren Sie unabhängig von der Schwangerschaftswoche die Geburtsklinik.
Unregelmässiges Hartwerden kann vorkommen. Regelmässige schmerzhafte Wehen, Druck nach unten, Blutung oder Flüssigkeitsabgang vor der 37. Woche müssen rasch abgeklärt werden.
Bei starker Blutung, heftigen Schmerzen, Atemnot, Krampfanfall, Bewusstseinsstörung, schwerem Unfall, sehr hohem Blutdruck mit Symptomen, Fruchtwasserabgang oder deutlich verminderten Kindsbewegungen wenden Sie sich sofort an den geburtshilflichen Notfall.
Ja, bei unkomplizierter Schwangerschaft ist regelmässige moderate Bewegung empfehlenswert. Intensität und Sportart sollten an Fitness, Schwangerschaftswoche und Beschwerden angepasst werden.
Ja, mit schwangerschaftsgerechter Anpassung. Vermeiden Sie Überhitzung, schmerzhafte Positionen und Übungen mit hohem Sturz- oder Verletzungsrisiko. Informieren Sie die Kursleitung über die Schwangerschaft.
Ja, wenn Sie technisch sicher trainieren und die Belastung anpassen. Vermeiden Sie Pressatmung, maximale Gewichte und Übungen mit hohem Verletzungsrisiko. Neue Hochintensitätsprogramme sind nicht der richtige Einstieg.
Wenn Sie vorher regelmässig gelaufen sind und keine medizinischen Gegenanzeigen bestehen, häufig ja. Tempo, Distanz und Untergrund sollten angepasst werden; Schmerzen, Blutung, Schwindel oder Wehen sind Stoppsignale.
Stationäres Radfahren ist meist gut geeignet. Beim Fahrradfahren im Strassenverkehr nimmt mit wachsendem Bauch das Sturzrisiko zu; beurteilen Sie Gleichgewicht, Strecke und Verkehr realistisch.
Ja. Schwimmen und Aquafitness entlasten Gelenke und Rücken. Bei Fruchtwasserabgang, Blutung oder ärztlichem Badeverbot darf nicht geschwommen werden.
Wegen des Sturzrisikos wird Reiten in der Schwangerschaft eher nicht empfohlen, auch bei Erfahrung. Das Risiko steigt mit fortschreitender Schwangerschaft.
Sportarten mit Schlägen, Körperkontakt oder hohem Sturzrisiko sind nicht empfohlen. Wählen Sie eine kontrollierbare Alternative ohne Bauchtrauma.
Meist ja, sofern es sich gut anfühlt und keine medizinische Einschränkung besteht. Achten Sie auf körpernahe Hebetechnik und vermeiden Sie ruckartige Bewegungen.
Seitenschlaf ist im späteren Verlauf meist angenehmer. Wenn Ihnen in Rückenlage unwohl oder schwindlig wird, drehen Sie sich auf die Seite. Wenn Sie auf dem Rücken aufwachen, besteht kein Grund zur Panik.
Starke Überhitzung und Kreislaufbelastung sollten vermieden werden. Sehr heisse Whirlpools sind ungünstig. Bei unkomplizierter Schwangerschaft kann eine kurze, mässig warme Sauna für erfahrene Saunagängerinnen möglich sein; ausreichend trinken und bei Unwohlsein sofort abbrechen.
Meist ja, wenn sie von qualifizierten Personen schwangerschaftsgerecht durchgeführt werden. Bei Blutung, Thromboserisiko, vorzeitigen Wehen oder anderen Komplikationen vorher ärztlich rückfragen.
Ja, bei unkomplizierter Schwangerschaft spricht nichts dagegen; dem Kind schadet Geschlechtsverkehr nicht. Zurückhaltung gilt bei Blutungen, Plazenta praevia, vorzeitigen Wehen oder nach Blasensprung. Fragen rund um Sexualität in der Schwangerschaft haben auch in unserer Hebammensprechstunde selbstverständlich Platz.
Bei unkomplizierter Schwangerschaft grundsätzlich ja. Blutungen, starke Übelkeit, Thromboserisiko oder relevante Vorerkrankungen können eine individuelle Beurteilung erforderlich machen.
Das hängt von Schwangerschaftswoche, Verlauf und Fluggesellschaft ab. Viele Airlines verlangen später eine Bescheinigung oder befördern kurz vor dem Termin nicht mehr. Bei Mehrlingen gelten oft frühere Grenzen.
Regelmässig aufstehen, Beine bewegen, ausreichend trinken und enge Kleidung vermeiden. Bei erhöhtem Risiko können Kompressionsstrümpfe oder eine medikamentöse Prophylaxe angezeigt sein.
Ein Aufenthalt in moderater Höhe ist bei unkomplizierter Schwangerschaft meist möglich. Schneller Aufstieg, grosse Höhen und intensive Belastung sollten vermieden werden; bei Vorerkrankungen vorher beraten lassen.
Ja. Der Dreipunktgurt wird unterhalb des Bauches über dem Becken und zwischen den Brüsten geführt. Airbags nicht deaktivieren; ausreichend Abstand zum Lenkrad oder Armaturenbrett halten.
Nach einem stärkeren Unfall, direktem Bauchtrauma oder bei Schmerzen, Blutung, Flüssigkeitsabgang beziehungsweise verminderten Kindsbewegungen ist eine sofortige geburtshilfliche Kontrolle notwendig.
Ja, aber wegen Toxoplasmose mit Handschuhen arbeiten, Hände gründlich waschen und das Katzenklo möglichst täglich durch eine andere Person reinigen lassen. Toxoplasma gondii ist ein Parasit, kein Bakterium.
Übliche Reinigungsarbeiten sind mit Lüftung und Handschuhen meist möglich. Produkte nicht mischen und starke Dämpfe vermeiden. Bei beruflicher Exposition gelten strengere Mutterschutzregeln.
Kurze Arbeiten mit emissionsarmen Produkten und guter Lüftung sind meist möglich. Lösungsmittel, Sprühlacke, Abschleifen alter Farben und mögliche Schadstoffexposition sollten vermieden werden.
Ja, wenn Sie sich wohlfühlen. Vermeiden Sie extreme Lautstärke direkt an Lautsprechern, Gedränge, Überhitzung und langes Stehen ohne Pausen.
Nein. Ruckartige Beschleunigung, Zusammenstösse und mögliche Bauchtraumata machen solche Fahrgeschäfte ungeeignet.
Gelegentliches Färben gilt bei guter Lüftung als wahrscheinlich risikoarm. Wer besonders vorsichtig sein möchte, wartet das erste Trimester ab oder verwendet Strähnentechniken mit wenig Hautkontakt.
Hoch dosierte Retinoide beziehungsweise Vitamin-A-Säure-Produkte sollen nicht verwendet werden. Bei medizinischen Cremes und hoch konzentrierten Wirkstoffen empfiehlt sich eine individuelle Prüfung.
Ja. Sonnenschutz ist wichtig, da Pigmentveränderungen in der Schwangerschaft zunehmen können. Verwenden Sie ein gut verträgliches Breitbandprodukt und ergänzen Sie Schatten, Kleidung und Kopfbedeckung.
Elektive ästhetische Behandlungen werden in Schwangerschaft und meist auch in der Stillzeit verschoben, weil Nutzen und Sicherheit nicht ausreichend belegt sind und kein medizinischer Zeitdruck besteht.
Neue Tattoos und Piercings sollten wegen Infektionsrisiko und unklarer Exposition verschoben werden. Bestehende Piercings müssen nur entfernt oder ersetzt werden, wenn sie Beschwerden verursachen oder eine Untersuchung beziehungsweise Geburt behindern.
Ja. Notwendige Zahnbehandlungen und Dentalhygiene sollen nicht aufgeschoben werden. Informieren Sie über die Schwangerschaft; Medikamente und Röntgen werden entsprechend angepasst.
Keine Creme verhindert Dehnungsstreifen zuverlässig. Regelmässige Pflege kann Juckreiz und Spannungsgefühl lindern. Ausprägung und Entstehung werden stark von Hauttyp, Genetik und Gewebedehnung beeinflusst.
Das ist grundsätzlich eine persönliche Entscheidung. Wenn am Arbeitsplatz gefährliche oder beschwerliche Tätigkeiten, Chemikalien, Infektionsrisiken, Strahlung oder schwere Lasten vorkommen, sollte die Information früh erfolgen, damit Schutzmassnahmen umgesetzt werden können.
Ja, wenn gefährliche oder beschwerliche Arbeiten bestehen. Der Arbeitgeber ist für die Risikobeurteilung und geeignete Schutzmassnahmen verantwortlich und muss gegebenenfalls eine gleichwertige ungefährliche Ersatzarbeit anbieten.
Eine Arbeitsunfähigkeit setzt eine medizinische Einschränkung voraus und wird individuell beurteilt. Eine automatische prozentuale Krankschreibung ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche gibt es nicht.
In der Schweiz gelten ab dem vierten Schwangerschaftsmonat zusätzliche Ruhezeiten und Pausen. Ab dem sechsten Monat ist überwiegend stehende Arbeit zeitlich begrenzt. Die konkrete Umsetzung erfolgt über den Arbeitgeber.
In den acht Wochen vor der Geburt darf zwischen 20 und 6 Uhr nicht gearbeitet werden. Wenn keine gleichwertige Tagesarbeit angeboten werden kann, gelten die gesetzlichen Lohnersatzregeln.
Bei normalem Verlauf werden sieben Kontrollen und zwei Ultraschalluntersuchungen übernommen. Bei Risikoschwangerschaft werden medizinisch notwendige zusätzliche Kontrollen nach klinischem Ermessen übernommen.
Für besondere Mutterschaftsleistungen fällt keine Kostenbeteiligung an. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt entfällt die Kostenbeteiligung zudem für allgemeine medizinische Leistungen. Nicht medizinisch indizierte Wunschleistungen bleiben selbst zu bezahlen.
Der Begriff bedeutet, dass Vorgeschichte, mütterliche Erkrankung oder aktuelle Befunde zusätzliche Überwachung erforderlich machen können. Er bedeutet nicht, dass zwangsläufig eine Komplikation eintreten wird.
Eine frühe, individuell geplante und häufig interdisziplinäre Betreuung ist sinnvoll. Medikamente, Krankheitsaktivität und Risiken werden gemeinsam mit den beteiligten Fachdisziplinen überprüft.
Eine strukturierte Abklärung kann nach zwei oder mehr Schwangerschaftsverlusten sinnvoll sein. In einer erneuten Schwangerschaft werden Kontrollen und mögliche Therapien an die konkrete Ursache und Vorgeschichte angepasst.
Die frühe Bestimmung der Plazenta- und Eihautverhältnisse legt das Überwachungsschema fest. Zwillingsschwangerschaften benötigen häufigere Wachstumskontrollen und eine frühzeitige Geburtsplanung.
Der orale Glukosetoleranztest erfolgt üblicherweise zwischen der 24. und 28. Woche. Nach früherem Gestationsdiabetes oder bei bestimmten Risikofaktoren kann bereits zu Beginn zusätzlich getestet werden.
Der Abstrich auf Gruppe-B-Streptokokken wird üblicherweise gegen Ende der Schwangerschaft nach lokalem Betreuungsschema angeboten. Bei positivem Befund werden während der Geburt Antibiotika gegeben, um das Neugeborene zu schützen.
In der Schweiz ist eine Nachkontrolle meist zwischen der 6. und 10. Woche nach der Geburt vorgesehen. Besprochen werden körperliche Erholung, Blutung, Wundheilung, Beckenboden, Verhütung, Stillen und psychisches Befinden.