Wissen · Dr. med. Anna Margareta Wagner · FMH

Was die Grundversicherung zahlt – Ultraschall und Kontrollen

Dr. med. Anna Margareta Wagner
Medizinisch geprüft von Dr. med. Anna Margareta WagnerFachärztin FMH · Gynäkologie und Geburtshilfe · Basel

Wie viele Ultraschall zahlt die Krankenkasse Schweiz – Frauenärztin Basel

Fachlich geprüft am · Dr. med. Anna Margareta Wagner, FMH Gynäkologie und GeburtshilfeSpalenvorstadt 3 · 4051 Basel · +41 61 666 62 10
  • FMH Gynäkologie

    Facharzttitel

  • SGGG

    Mitglied

  • Kolposkopie-Diplom

    Zertifiziert

  • DE · EN

    Sprachen

  • Spalenvorstadt 3

    4051 Basel

Auf einen Blick

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, «Grundversicherung») bezahlt medizinisch notwendige Leistungen – und für Vorsorge- und Schwangerschaftsuntersuchungen ist im Gesetz eine bestimmte Anzahl festgelegt.

Viele Frauen gehen davon aus, dass jede Kontrolle und jeder Ultraschall automatisch gedeckt sind. Das ist nicht so. Wer die Regeln kennt, weiss vorher, was die Kasse übernimmt und was selbst bezahlt wird.

Alle Patientinnen: in der Schwangerschaft, in der jährlichen Vorsorge und bei Beschwerden, die häufigere Kontrollen nötig machen.

Das Wichtigste
  • Unauffällige Schwangerschaft: 7 Kontrollen und 2 Ultraschalluntersuchungen sind Pflichtleistung.
  • Die beiden Schwangerschaftsultraschalle finden zwischen 11.–14. SSW und 20.–23. SSW statt.
  • Bei Risikofaktoren oder auffälligen Befunden sind zusätzliche Kontrollen und Ultraschalle gedeckt – mit medizinischer Indikation.
  • Gynäkologische Vorsorge mit Abstrich: bei unauffälligen Befunden alle drei Jahre über die Grundversicherung.
  • Ein gynäkologischer Ultraschall ohne Beschwerden ist keine Pflichtleistung – er wird als Selbstzahlerleistung erbracht.
  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt entfallen Franchise und Selbstbehalt für Schwangerschaftsleistungen.
Ursachen

Die Leistungen der Grundversicherung sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung geregelt. Dort ist nicht nur festgehalten, was übernommen wird, sondern auch wie oft. Für Untersuchungen ohne Beschwerden – also reine Vorsorge – gilt ein festes Intervall; darüber hinaus zahlt die Kasse nur, wenn ein medizinischer Grund dokumentiert ist.

Risikofaktoren

  • Erwartung, dass «Ultraschall bei jeder Kontrolle» selbstverständlich dazugehört
  • Wunsch nach jährlichem Abstrich trotz unauffälliger Vorbefunde
  • Kontrolltermine ohne Beschwerden und ohne dokumentierte Indikation
  • Zusatzversicherung, deren Umfang nicht bekannt ist
Symptome & Befunde

Typische Beschwerden

  • Überraschung auf der Rechnung, weil eine Untersuchung nicht gedeckt war
  • Unsicherheit, wie viele Ultraschalle in der Schwangerschaft «normal» sind
  • Unklarheit, ob die Vorsorge jährlich oder alle drei Jahre bezahlt wird

Wann eine zusätzliche Untersuchung trotzdem gedeckt ist

Sobald ein medizinischer Grund vorliegt, gilt die Mengenbegrenzung nicht mehr: Blutungen, Schmerzen, auffällige Befunde, Wachstumskontrolle des Kindes, Zustand nach Operation, Vorerkrankungen, Risikoschwangerschaft oder Kontrolle nach behandelten Zellveränderungen. Dann ist die Untersuchung eine Behandlung – und Pflichtleistung.

Diagnostik

In der Schwangerschaft sind bei unauffälligem Verlauf sieben Kontrollen vorgesehen, dazu zwei Ultraschalluntersuchungen: die erste zwischen 11. und 14. Woche (unter anderem zur Datierung und für das Ersttrimester-Screening), die zweite zwischen 20. und 23. Woche als Organultraschall. Nach der Geburt kommt eine Nachkontrolle zwischen der 6. und 10. Woche dazu, ausserdem Stillberatungen und Hebammenleistungen.

Untersuchungen

  • 2 Schwangerschaftsultraschalle bei unauffälligem Verlauf (11.–14. SSW, 20.–23. SSW)
  • 7 Schwangerschaftskontrollen bei unauffälligem Verlauf, mehr bei medizinischer Indikation
  • 1 Nachkontrolle 6–10 Wochen nach der Geburt
  • Ersttrimester-Screening; ein NIPT ist nur bei erhöhtem Risiko Pflichtleistung
  • Gynäkologische Vorsorge mit Pap-Abstrich alle 3 Jahre bei unauffälligen Vorbefunden
  • Mammografie im kantonalen Screening-Programm ab 50 alle 2 Jahre (10 % Selbstbehalt, ohne Franchise)

Was bedeuten die Befunde?

Kurz gesagt

Die Zahl gilt für den unauffälligen Verlauf. Ein zusätzlicher Ultraschall «zum Schauen, ob alles gut ist» ohne Beschwerden und ohne Risikofaktor ist eine Wunschleistung und wird selbst bezahlt. Ein zusätzlicher Ultraschall wegen Blutung, Schmerzen, auffälligem Wachstum oder Vorerkrankung ist eine Pflichtleistung. Zusatzversicherungen (VVG) decken teilweise mehr – was genau, sagt Ihnen nur Ihre Versicherung verbindlich.

Behandlung

Beobachten

Wir planen die Kontrollen so, dass sie medizinisch sinnvoll sind – nicht so, dass möglichst viele Termine entstehen. Wenn eine Untersuchung nicht kassenpflichtig ist, sagen wir das vor der Untersuchung und nennen den Preis.

Medikamente

Selbstzahlerbereich

zusätzliche Ultraschalluntersuchungen ohne Indikation, HPV-Test im Screening, Premium-Vorsorge mit Ultraschall (CHF 490) sowie Wunschleistungen ohne medizinische Notwendigkeit. Diese Leistungen sind bewusst als Angebot gedacht – nicht als Standard, den jede Frau braucht.

Operation

Für Franchise und Selbstbehalt gilt

In der Schwangerschaft entfallen sie für Schwangerschaftsleistungen ab der 13. Woche bis acht Wochen nach der Geburt. Ausserhalb davon gelten Ihre persönliche Franchise und der gesetzliche Selbstbehalt von 10 %.

Prävention
  • Vor dem Termin sagen, wenn Sie wissen möchten, was gedeckt ist – wir klären es vorher
  • Ihren Zusatzversicherungsumfang einmal schriftlich bei der Kasse erfragen
  • Beschwerden konkret schildern: Das ist nicht nur medizinisch relevant, es entscheidet auch über die Kostenübernahme
  • Ein Anliegen pro Termin – das hält die Sprechstunde fokussiert und die Abrechnung sauber
Fokussierte Sprechstunde

Ein Termin. Ein Hauptanliegen. Damit wir Ihnen fachlich sauber und in Ruhe begegnen können, behandeln wir pro Termin ein Hauptthema. Weitere Anliegen oder komplexe Zusatzfragen planen wir gerne in einem separaten Termin. Das erlaubt Sprechstunden ohne lange Wartezeiten – wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Häufige Fragen

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Über die Autorin

Fachlich verantwortlich.

Dr. med. Anna Margareta Wagner ist Fachärztin FMH für Gynäkologie und Geburtshilfe mit eigener Praxis an der Spalenvorstadt 3 in Basel. Schwerpunkt operative Gynäkologie; weitere Schwerpunkte: gynäkologische Vorsorge, Kolposkopie und Dysplasiesprechstunde, Intimchirurgie, Schwangerschaftsbegleitung sowie Mädchen- und Jugendsprechstunde.

  • Facharzttitel FMH Gynäkologie und Geburtshilfe
  • Schwerpunkt operative Gynäkologie
  • Mitglied SGGG
  • Zertifiziertes Kolposkopie-Diplom
  • Sprachen: Deutsch, Englisch
  • Versorgungsgebiet: Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Nordwestschweiz

Die Inhalte dieser Seite werden regelmässig anhand aktueller fachmedizinischer Empfehlungen überprüft.

Quellen
Persönliches Gespräch

Ihre Fragen – im geschützten Rahmen besprochen.

Jede Situation ist individuell. In der Sprechstunde nehmen wir uns Zeit, Ihre Befunde einzuordnen und gemeinsam den passenden nächsten Schritt zu finden.

Medizinischer Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Bei medizinischen Beschwerden konsultieren Sie bitte eine Fachärztin oder einen Facharzt.

Notfall: Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie 144 oder kontaktieren Sie das Universitätsspital Basel.

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